Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart unterstützen Sie, Ihre Chancen in Arbeit und Beruf wahrzunehmen und schwierige Situationen in Ihrem Berufsleben zu bewältigen
Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich. Das Individualarbeitsrechts regelt die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zu den Arbeitgebern während beim Kollektivarbeitsrecht die Beziehung der Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände zu den Vertretern der Arbeitnehmer (Betriebsräte und Gewerkschaften) im Mittelpunkt steht. Das individuelle Arbeitsrecht besteht aus den wechselseitigen Rechten und Pflichten, die aus dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber entstehen.
Droht eine Kündigung, aber spätestens nachdem die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
ausgesprochen würde, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
wenden. Nach Eingang der Kündigung bleiben in aller Regel nur drei Wochen
Zeit, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Das heißt, spätestens
nach drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen
Arbeitsgericht eingegangen sein!
Diese Fristen gelten sowohl für eine fristgemäße als auch eine fristlose
Kündigung.
Liegen Gründe vor, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen, kann vom Arbeitgeber oder auch vom Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in
§ 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen.
Diese beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang.
Bei Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich bei
Kündignug durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist.
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