Anwälte für Arbeitsrecht Stuttgart
Charlottenplatz 6 (Hochhaus)
70173 Stuttgart-Mitte

Tel.: (0711) 24 89 01-0

Anwälte für Arbeitsrecht


Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart unterstützen Sie, Ihre Chancen in Arbeit und Beruf wahrzunehmen und schwierige Situationen in Ihrem Berufsleben zu bewältigen

Jörg Steiger Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jörg Steiger
Fachanwalt

Sekretariat: Frau Fitz
Tel: (0711) 24 89 01-10
e-Mail:
fitz [at] steiger-zerr . de
Orfrid Zerr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Otfrid Zerr lic.iur.
Fachanwalt

Sekretariat: Frau Fehrle
Tel: (0711) 24 89 01-20
e-Mail:
fehrle [at] steiger-zerr . de
Johann Fleckenstein Fachanwalt für Arbeitsrecht
Johann Fleckenstein
Fachanwalt

Sekretariat: Frau Leschner
Tel: (0711) 24 89 01-40
e-Mail:
leschner [at] steiger-zerr . de

Grundlagen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich. Das Individualarbeitsrechts regelt die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zu den Arbeitgebern während beim Kollektivarbeitsrecht die Beziehung der Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände zu den Vertretern der Arbeitnehmer (Betriebsräte und Gewerkschaften) im Mittelpunkt steht. Das individuelle Arbeitsrecht besteht aus den wechselseitigen Rechten und Pflichten, die aus dem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber entstehen. 


Der Arbeitsvertrag


Inhalte eines Arbeitsvertrags

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Umfang der Tätigkeit
  • Vereinbarung des Arbeitsentgelts
  • Urlaubsansprüche
  • Überstundenregelungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Verhältnis zu Tarifverträgen
  • Haftung und Versicherungen
  • Sonderzahlungen und sonstige Zuwendungen
  • Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung

Droht eine Kündigung, aber spätestens nachdem die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ausgesprochen würde, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Nach Eingang der Kündigung bleiben in aller Regel nur drei Wochen Zeit, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Das heißt, spätestens nach drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein!
Diese Fristen gelten sowohl für eine fristgemäße als auch eine fristlose Kündigung.


Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Liegen Gründe vor, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen, kann vom Arbeitgeber oder auch vom Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Diese beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Bei Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich bei Kündignug durch den Arbeitgeber die Kündigungsfrist.


Betriebszugehörigkeit / Kündigungsfrist

  • 2 Jahre / 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre / 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre / 3 Monate zum Monatsende
  • 10 Jahre / 4 Monate zum Monatsende
  • 12 Jahre / 5 Monate zum Monatsende
  • 15 Jahre / 6 Monate zum Monatsende
  • 20 Jahre / 7 Monate zum Monatsende
Maßgebend hierfür ist die Beschäftigungsdauer bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und nicht der sich durch die Kündigung ergebende Endtermin.


Wir freuen uns auf Ihren Anruf :   (0711) 24 89 01-0



Auf unserem Bereich „Aktuelles“ finden Sie aktuelle Informationen zu Rechtsprechung im Bereich Arbeitsrecht.



So finden Sie uns:

Unsere Anwaltskanzlei befindet sich am Carlottenplatz 6, zentral in Stuttgart  gelegen. Gute Parkmöglichkeiten finden Sie im Bohnenviertelparkhaus nur rund 100 Meter entfernt.